Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Ragaz Community Research AG, Ornella Ragaz, Buchholzstrasse 161, 8053 Zürich (nachfolgend „Institut“) und ihren Auftraggebern.

Sie gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Markt-, Sozial- und Nutzerforschung, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Das Institut orientiert sich an den anerkannten Qualitäts- und Berufsstandards der Markt- und Sozialforschung, insbesondere an den Kodizes und Richtlinien von ESOMAR sowie den Qualitätsgrundsätzen von Swiss Insights.

2. Angebot und Auftragserteilung

Angebote des Instituts basieren in der Regel auf einem Briefing des Auftraggebers und enthalten die wesentlichen Eckpunkte des Projekts, insbesondere Zielsetzung, Untersuchungsdesign, Leistungen, Zeitplan, Honorar und Form der Berichterstattung.

Angebote behalten ihre Gültigkeit während 60 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald ein Angebot schriftlich bestätigt oder die Durchführung des Projekts ausdrücklich freigegeben wurde.

3. Leistungen des Instituts

Das Institut erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und gemäss den anerkannten Regeln der Markt- und Sozialforschung.

Die konkrete Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Projektvereinbarung.

Zusätzliche Leistungen, die nach Projektbeginn durch den Auftraggeber verlangt werden (z. B. zusätzliche Auswertungen, Präsentationen, Übersetzungen, zusätzliche Rekrutierungen oder Anpassungen der Studie), können separat verrechnet werden. Das Institut informiert den Auftraggeber vorgängig über allfällige Mehrkosten.

Das Institut ist berechtigt, für einzelne Leistungen geeignete Subunternehmer oder Dienstleister beizuziehen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Institut die für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Rückmeldungen rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung oder verspätete Freigaben entstehen, können zu Anpassungen des Zeitplans führen.

5. Vergütung und Rechnungsstellung

Es gelten die in der Offerte vereinbarten Honorare.

Rechnungen werden grundsätzlich nach Abschluss des Projekts gestellt und sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

Bei grösseren Projekten oder bei erheblichen Dritt-, Rekrutierungs- oder Incentivekosten kann das Institut eine Teilzahlung oder Akontorechnung vereinbaren.

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist das Institut berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzustellen.

6. Änderungen und Projektabbruch

Wünscht der Auftraggeber nach Projektbeginn Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs, werden diese gemeinsam abgestimmt. Zusätzliche Aufwände können separat verrechnet werden.

Wird ein Projekt durch den Auftraggeber vorzeitig beendet oder abgebrochen, sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweisbar entstandene externe Kosten (z. B. Rekrutierung, Incentives, Plattformkosten oder Drittleistungen) zu vergüten.

Das Institut bemüht sich in solchen Fällen um eine faire und verhältnismässige Abrechnung.

7. Vertraulichkeit

Das Institut behandelt sämtliche projektbezogenen Informationen des Auftraggebers vertraulich und verwendet diese ausschliesslich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags.

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers werden keine vertraulichen Informationen oder projektspezifischen Ergebnisse an Dritte weitergegeben.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls zu einem vertraulichen Umgang mit projektspezifischen Methoden, Konzepten und Unterlagen des Instituts.

8. Datenschutz und Anonymität

Das Institut bearbeitet personenbezogene Daten gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Ragaz Community Research AG.

Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB.

Forschungsergebnisse und Teilnehmendendaten werden grundsätzlich anonymisiert oder aggregiert weitergegeben. Personenbezogene Daten von Teilnehmenden werden nicht an Auftraggeber weitergegeben, sofern keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage oder Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

Anonymisierte Daten oder Datensätze können dem Auftraggeber – soweit datenschutzrechtlich zulässig – auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Versuche zu unternehmen, einzelne Teilnehmende anhand der erhaltenen Daten zu identifizieren, und diese Daten nicht mit weiteren Datenquellen zu verknüpfen, um eine Identifizierung zu ermöglichen. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtung berechtigt das Institut, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden.

9. Nutzungsrechte und Veröffentlichung

Der Auftraggeber erhält das Recht, die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Ergebnisse für eigene interne oder externe Zwecke zu nutzen.

Die Veröffentlichung von Studienergebnissen oder projektbezogenen Inhalten erfolgt in Abstimmung zwischen den Parteien. Das Institut empfiehlt bei Veröffentlichungen eine transparente Darstellung der wesentlichen methodischen Eckdaten.

Das Institut bleibt berechtigt, allgemeines methodisches Know-how, anonymisierte Erkenntnisse oder generelle Learnings weiterzuverwenden, sofern daraus weder Rückschlüsse auf konkrete Projekte noch auf die Identität des Auftraggebers möglich sind.

10. Referenznennung

Das Institut darf den Namen des Auftraggebers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz nennen.

Ein Bezug auf konkrete Projekte erfolgt nur nach separater Vereinbarung.

11. Haftung

Das Institut führt Forschungsprojekte mit der gebotenen Sorgfalt sowie nach anerkannten Regeln der Markt- und Sozialforschung durch.

Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung.

Das Institut haftet insbesondere nicht für wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Grundlage von Forschungsergebnissen getroffen werden, sowie nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

Die Haftung des Instituts ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des vereinbarten Projektvolumens beschränkt.

Beanstandungen sind innert 30 Tagen nach Lieferung der Ergebnisse schriftlich mitzuteilen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist Zürich, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.